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Aktienoptionen,Zufluss des geldwerten Vorteils

Es wurde die Gesellschaft T GmbH gegründet. Es gibt sechs verschiedene Gesellschafter und mehrere Geschäftsführer. Arbeitnehmer A, der gleichzeitig Geschäftsführer ist, soll an das Unternehmen gebunden werden. Dazu soll A auf drei Wegen Anteile erwerben (können): 1. Kauf von Anteilen zum Nominalwert (daraus entsteht hier keine Frage) 2. Vesting bei Erreichen von Umsatzzielen: via Call-Optionen: Das Unternehmen T GmbH gibt heute an A Optionen (Call-Optionen) zum Kauf von Anteilen aus. Voraussetzung laut notariellem Vertrag soll sein, dass A gewisse Umsatzziele erreicht (für die er selbst auch verantwortlich ist). Wenn A die Umsatzziele erreicht, kann er Anteile an der T GmbH zum Nominalwert erwerben. Frage: Wenn A später die Umsatzziele erreicht und Anteile zum Nominalwert erwirbt (d.h., er zieht die Call-Option), entsteht beim Erwerb ein steuerlich relevanter Tatbestand? Konkret, wenn zu diesem Zeitpunkt der Marktwert der Anteile über dem Nominalwert der Anteile liegt, müssen Steuern auf die Differenz gezahlt werden? 3. Vesting über Zeit: A erwirbt Anteile zum Nominalwert. A muss dafür eine bestimmte Zeit im Unternehmen bleiben. Sollte A vorher das Unternehmen verlassen, bekommt die T-GmbH die Möglichkeit, die Anteile zum Nominalwert zurückzukaufen. Konkret: Wenn eine Laufzeit von fünf Jahren festgelegt wird und A bereits nach drei Jahren das Unternehmen verlässt, könnte die T GmbH 2/5 (40 %) der Anteile zurückerwerben (d.h. Rückkaufsrecht, nicht Einzugsrecht). Entsteht durch den Rückkauf ein steuerlich relevanter Sachverhalt?
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