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Anspruch,steuerfrei,§ 3b EStG

Mitarbeiter verzichtet auf seinen freien Sonntag und arbeitet alle Sonntage evtl. sogar 10 Std. ohne Zeitausgleich (keine 15 freien Sonntage, Ersatzruhetag etc.). Bleibt der daraus entstehende Sonntagszuschlag, auch wenn es dem Arbeitszeitgesetz widerspricht, steuer-/sozialversicherungsfrei, oder muss der Zuschlag für den eigentlich freien Sonntag versteuert werden? Kann durch eine schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers das Arbeitszeitgesetz umgangen werden (z.B. er verzichtet auf den Ersatzruhetag)? Gelten die Regeln dann auch für Gesellschafter-Geschäftsführer? Gleiches gilt auch für Feiertags- + Nachtzuschlag? Gibt es einen Unterschied, ob im Pflegebereich oder anderen Gewerbe?
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