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Dienstwagen,geldwerter Vorteil,Nutzungsentgelt

Ich betreue eine GmbH, die einen Gesellschafter-Geschäftsführer (100 % beteiligt) hat und einen weiteren Angestellten beschäftigt. Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat in seinem Arbeitsvertrag einen Firmenwagen eingeräumt bekommen, dieser wird auch über seine laufenden Gehaltsabrechnungen besteuert. Daneben gibt es noch einen weiteren Pkw, den er selber nutzt bzw. seine Frau, arbeitsvertragliche Regelungen existieren nicht. Auch der Mitarbeiter hat keinen Firmenwagen gewährt bekommen, nutzt aber einen Firmen-Pkw. Sämtliche Kosten werden nunmehr einerseits dem Gesellschafter-Geschäftsführer und auch andererseits dem Mitarbeiter weiterberechnet, sodass die GmbH keinen Aufwand hat bzw. alle Aufwendungen eins zu eins weiterberechnet. Fragestellung: Ist nunmehr bei den Firmenwagen, die nicht über den Lohn laufen, die 1-%-Regel anzuwenden? Das Finanzamt sieht das so. Oder ist mit der Weiterberechnung sämtlicher Kosten kein geldwerter Vorteil sowohl im Sinne der Sozialversicherung als auch im Sinne des Steuerrechts anzusetzen?
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