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Familienheimfahrten,Nachweisführung,§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Unser Mandant hat im Kalenderjahr 2019 in Berlin gewohnt und in Magdeburg gearbeitet. In Magdeburg bezieht er eine extra für die Arbeit bezogene Wohnung, in Berlin sein festes Domizil. Für Magdeburg wurde im Jahr 2019 außerdem eine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt. Er fährt jede Woche von Berlin nach Magdeburg und auch wieder zurück. Die nicht erhebliche Kilometeranzahl, die dabei zurückgelegt wurde, wurde dabei als Familienheimfahrten berücksichtigt (46 Fahrten im Jahr). Das Finanzamt verlangt nun Nachweise dieser hohen Kilometeranzahl durch Kfz-Inspektionsberichte oder Kaufverträge. Unser Mandant hat diese bereits entsorgt, da er das Auto nicht mehr besitzt. Gibt es andere Wege, diese hohe Kilometeranzahl zu belegen, bzw. sind Präzedenzfälle bekannt, wo eine hohe Kilometeranzahl an gefahrenen Kilometern anderweitig nachgewiesen wurde?
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