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Grenzgänger,Steuererklärung

Bei einem Lohnmandat ist eine Arbeitnehmerin mit Wohnort Frankreich. In Deutschland hat sie eine selbständige Tätigkeit (Gastronomie) angemeldet. Nun will sie zusätzlich eine nichtselbständige Tätigkeit bei meinem dt. Arbeitgeber ausüben. Frage: Kann für diese Tätigkeit die Freistellungsbescheinigung eingeholt und diese dann lohnsteuerfrei bei meinem Arbeitgeber behandelt werden? Muss sie dann sowohl in Frankreich als auch in Dtld. eine Steuererklärung abgeben?
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