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Unterstützungkasse,Einmalzahlung,Fünftelregelung bei Verschiebung des Auszahlungszeitpunkts

Mitarbeiter meiner Mandantin hat mit Erreichen des 01.11.2022 Anspruch auf eine einmalige Auszahlung des Alterskapitals aus einer Unterstützungskasse. Die Auszahlung ist m.E. wie Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu versteuern. Zur Nutzung der 1/5-Regelung möchte der Mitarbeiter die Auszahlung jedoch in den Januar 2023 schieben. Ist dies unbedenklich?
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