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Arbeitsplatzbrille,Aufzeichnungspflichten,Betriebsausgabe

Die Kosten einer Arbeitsschutzbrille können vom Arbeitgeber übernommen werden. In welcher Höhe kann der Arbeitgeber den Zuschuss gewähren? Nach meiner Recherche gibt es mehrere Möglichkeiten (von üblicher Zuschuss von bis zu 150 € max. bis 600 €). Muss immer eine ärztliche Anordnung vor Anschaffung der Arbeitsplatzbrille dem Arbeitgeber vorliegen? In meinem Fall haben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf jeweils 150 € geeinigt und die Brille ist schon angeschafft worden. Sind diese 150 € Betriebsausgabe für den Arbeitgeber, und ist dies richtig, dass die 150 € in der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers nicht aufgeführt werden müssen, da es sich um keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil handelt?
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