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Arbeitszeitgesetz,Arbeitsvertrag,Weisungsrecht

Unser Mandant betreibt einen Garten- und Landschaftsbau. Seine Ehefrau kümmert sich um die Buchhaltung und diverse andere Bürotätigkeiten. Da die Ehefrau bereits einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hat, soll sie als Minijobberin angestellt werden. Ihre Arbeitszeiten würden sich aufgrund des Umstands, dass sie bereits einer anderen Tätigkeit nachgeht, auf den Freitagnachmittag sowie auf den Samstag und Sonntag verteilen. Da es im Garten- und Landschaftsbau nicht üblich ist, an einem Sonntag zu arbeiten, kann er dies trotzdem im Arbeitsvertrag so vereinbaren und seiner Frau auch Sonntagszuschläge zahlen? Oder würde dies im Fall einer Prüfung bei der Lohnsteuer und/oder Sozialversicherung Probleme mit sich bringen?
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