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Mitarbeiterbeteiligung,Virtuelle Anteile

Ein Mandant möchte im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung virtuelle Anteile ausgeben, um die Begünstigten an der Entwicklung des Unternehmens teilnehmen zu lassen. Im Falle eines Verkaufs erhalten diese Mitarbeiter dann einen Teil des Verkaufserlöses. Dieser virtuelle Erlös ist dann der Lohnsteuer zu unterwerfen. Von Seiten des Mandanten wurde nun die Frage aufgeworfen, ob auch eventuell UGs, die zu 100 % von dem Mitarbeiter gehalten werden, durch virtuelle Anteile begünstigt werden könnten. Ziel soll sein, keine LSt abzuführen und den Erlös in den GmbHs zu parken, bis es zu einer Ausschüttung kommt. Aus meiner Sicht könnte zwar der schuldrechtliche Anspruch des Mitarbeiters auf den Exit-Erlös in die eigene UG eingebracht werden, ein originärer Anspruch der UG scheidet aber mangels einer vertraglichen Beziehung zwischen Arbeitgeber-Gesellschaft und UG aus. Basis bleibt das arbeitsvertragliche Verhältnis des Mitarbeiters, weshalb weiter Lohnsteuer abzuführen wäre. Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?
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