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§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 und 3 EStG,Elternhaushalt,Lediger

Sachverhalt: Person XY arbeitet in Ulm und hat auch dort zusammen mit seinem Bruder eine Wohnung gemietet. Dies bedeutet, er ist aus beruflichen Gründen nach Ulm gezogen. Neben seiner Wohnung in Ulm hat XY auch ein Zimmer bei seinen Eltern in X-Stadt (Entfernung 200 km von Ulm). Dafür bezahlt er monatlich 200 € an seine Eltern als Haushaltsbeteiligung. Diese Beteiligung deckt mehr als 10 % der laufenden Kosten. Außerdem fährt XY jedes zweite Wochenende nach Hause zu seiner Familie und damit zu seinem Lebensmittelpunkt. Wir haben diesen Sachverhalt als eine doppelte Haushaltsführung eingestuft. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?
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