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Mitarbeiterbeteiligung,Anschaffungskosten,gemeiner Wert

Meine Mandantin ist Tochtergesellschaft einer norwegischen Gesellschaft. Die norwegische Gesellschaft plant, Mitarbeiter-Aktien-Programme für ihre Mitarbeiter umzusetzen. Diese Möglichkeit soll auch den Mitarbeitern der deutschen Tochtergesellschaft geboten werden. Sollte hierbei ein vergünstigter Bezug von Aktien durch die Mitarbeiter der deutschen Tochtergesellschaft entstehen, liegt hierin zweifelslos ein zu versteuernder geldwerter Vorteil vor, welcher in der Lohnabrechnung der deutschen Tochter zu berücksichtigen ist, § 38 Abs. 1 S. 3 EStG (BFH vom 20.05.2010 – VI R 41/09; BFH vom 18.10.2012 – VI R 64/11). Es ergeben sich auf unserer Seite aber zwei Fragen: 1) Für die Aktien wird den Mitarbeitern ein Rabatt von 25 % eingeräumt. Im Gegenzug besteht eine Sperrfrist von drei Jahren, d.h., die Aktien müssen von den Mitarbeitern mind. drei Jahre gehalten werden. In Norwegen gilt der Rabatt von 25 % als angemessen im Verhältnis zu der dreijährigen Sperrfrist. Dies wurde anhand des Black-Scholes-Modells berechnet. Daher liegt in Norwegen kein geldwerter Vorteil vor und es erfolgt keine Besteuerung. Kann dies analog in Deutschland angenommen werden, sodass auch bei der dt. Tochtergesellschaft keine Versteuerung des geldwerten Vorteils erfolgt? Ist das Black-Scholes-Modell für die Finanzverwaltung gültig? 2) Wenn der geldwerte Vorteil aus dem Rabatt beim Kauf der Aktien lohnversteuert wird und dann anschließend der Gewinn beim Verkauf der Aktien der Kapitalertragssteuer unterliegt, dann wird der geldwerte Vorteil eigentlich zweimal versteuert. Einmal werden die 25 % über die Einkommensteuer versteuert und dann nochmal über die Kapitalertragsteuer. Wird hier beim Verkauf auch tatsächlich als Gewinn der Verkaufspreis abzgl. dem tatsächlichem Kaufpreis, d.h. dem rabattierten Preis, angesetzt? Oder wird hier als Gewinn der Verkaufspreis abzgl. dem Verkehrswert/Nennwert bei Kauf der Aktien angesetzt, da der geldwerte Vorteil bereits versteuert wurde? Kann man das nicht irgendwie verrechnen?
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