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Fahrten Arbeitnehmer,Mehrere Wohnungen,§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG

A (ledig) ist Lehrer in Hannover und hat jeden Tag Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte von ca. 15 km, die er als Werbungskosten in der Anlage N geltend macht. Seine Lebensgefährtin B (ledig) ist Lehrerin in Braunschweig und macht in ihrer Steuererklärung ebenfalls 15 km Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte geltend. Da B im Jahr 2021 an drei Tagen der Arbeitswoche bei A in Hannover ist und nur noch zwei Tage in Braunschweig, möchte sie die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte auch gerne mit dem Weg Hannover – Braunschweig (ca. 60 km) ansetzen. B hat in Braunschweig immer noch ihre Eigentumswohnung und ist nicht mit Zweitwohnsitz in Hannover gemeldet. Erst, wenn beide irgendwann heiraten, ziehen sie wohl in Hannover zusammen. Frage: Kann B in ihrer Steuererklärung 2021 den längeren Weg ab Hannover ansetzen?
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