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Dienstwohnung,Mindestmiete,Lohnsteuerpflicht

Ein Hausmeister wohnt im Betriebsgebäude. Für seine Hausmeisterwohnung zahlt er einen sehr niedrigen Mietzins von 2,50 €/m² → vergleichbarer Mietzins wäre ca. 8–10 €/m². Diese Immobilie wird grundsaniert und die Hausmeisterwohnung als großer Konferenzraum umgebaut. Der Hausmeister soll unter der gleichen Hausnummer in ein anderes, ebenfalls grundsaniertes Gebäude weichen. Uns stellt sich nun die Frage, zu welchem Mietzins der Unternehmer diese Wohnung vermieten darf: • Darf der Mietzins vom vergleichbaren Mietzins (8–10 €/m²) abweichen? • Gibt es eine Untergrenze, z.B. 2,50 €/m² wie aktuell? Wird eine „Subventionierung“ lohnsteuerlich behandelt?
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