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Führerschein,Übernahme

Unser Mandant möchte seinem Arbeitnehmer den allgemeinen Pkw-Führerschein bezahlen. Da es sich hierbei um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung handelt, wären die Kosten laufender Lohn und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Nun stellt sich die Frage, ob die Kostenübernahme des Pkw-Führerscheins auch pauschal nach § 37b EStG versteuert werden kann.
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