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Erste Tätigkeitsstätte,Auswärtstätigkeit

Wir haben aktuell folgenden Fall: Ein Arbeitnehmer wohnt in München, arbeitet aber bei einer Firma, die ihren Firmensitz in Euskirchen hat. Der Arbeitnehmer schläft unter der Woche in einer Pension und fährt von dort aus zur Baustelle. An den Wochenenden fährt er zu seiner Familie nach München. Kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten zwischen München und der Pension mit der Entfernungspauschale und der einfachen Strecke steuerfrei erstatten oder sogar für die tatsächliche Strecke? Kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten zwischen Pension und Baustelle mit der Entfernungspauschale und der einfachen Strecke steuerfrei erstatten oder sogar für die tatsächliche Strecke?
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