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Einkommensteuer,Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,Einkünfte aus Selbständigkeit

Unsere Mandantin hält an der VHS Yoga-Kurse ab. Die Einnahmen werden als steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter gemäß § 3 Nr. 26 EStG erklärt. Außerdem gibt sie Yoga-Kurse in einem Fitnesscenter. Die Einnahmen sind in ähnlicher Höhe. Ist sie mit der Tätigkeit im Fitnesscenter scheinselbständig oder hat sie für ihre selbständige Tätigkeit mit der VHS mehr als einen Auftraggeber?
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