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Corona-Bonus,anspruchsberechtigt,Arztpraxen

Können auch Beschäftigte in Arztpraxen und Zahnarztpraxen von ihren Arbeitgebern den steuerfreien Bonus in Höhe von 4.500 € i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3, 4 und 12 des Infektionsschutzgesetzes bis 31.12.2022 ausbezahlt bekommen?
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