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Dienstwagen,doppelt

Ein Mandant (Freiberufler) stellt seiner Mitarbeiterin (Ehefrau) ein Fahrzeug mit einem BLP von 63.000 € auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Das Fahrzeug wird im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung nach der 0,5-%-Regelung versteuert. Die Mitarbeiterin hat ein monatliches Brutto von 3.000 €. Nun überlegt der Mandant, ob er der Mitarbeiterin ein weiteres Fahrzeug mit einem BLP von 60.000 € zur Verfügung stellt. Da es sich um ein Elektrofahrzeug handelt, wäre nach der 0,25-%-Regelung abzurechnen. Das aktuelle BMF-Schreiben hat hier nur den Hinweis auf die Zurverfügungstellung von mehr als einem Fahrzeug – alle Fahrzeuge müssen versteuert werden. Fragen: – Kann der Mandant seiner Mitarbeiterin ein zweites Fahrzeug zur Verfügung stellen, ohne dass es Probleme bei der Lohnsteuer oder SV gibt? – Es werden Fahrzeuge mit einem BLP von 123.000 € zur Verfügung gestellt. Gibt es hier eine Angemessenheitsprüfung mit einem Drittvergleich, in dem ein Fahrzeug dieser Preisklasse nicht zur Verfügung gestellt werden würde? Ich sehe hier den größten Streitpunkt mit der Verwaltung. – Der Umsatz des Mandanten liegt bei rund 550.000 € p.a./der Gewinn liegt bei rund 180.000 €. – Gibt es die Angemessenheitsprüfung im Verhältnis zur Leistungserbringung des Mitarbeiters – Lohn 3.000 € + 1.230 € Sachbezug bei regulärer 1-%-Regelung?
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