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Rewe-Gutschein,Qualifizierung als Sachbezug

Meine Mandantin erwirbt Gutscheine für das Lebensmittelgeschäft Rewe und gibt diese unter Beachtung der sonstigen Regelungen für Sachzuwendungen an ihre Mitarbeiter aus. Nach einer schriftlichen Anfrage von uns bei Rewe ist es für die Mitarbeiter meiner Mandantin theoretisch möglich durch Eintausch der Rewe Gutscheine andere Gutscheine zu erwerben. Z.B. auch die nicht als Sachzuwendung anerkannten Amazon Gutscheine. Können die Gutscheine von Rewe ihrer Ansicht nach als steuerfreie Sachzuwendung anerkannt werden?
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