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Wohnung,Sachbezüge

Die Berufsschule für die Azubis ist in Essen. Während dieser Zeit werden sie momentan im Hotel untergebracht. Ein Azubi hat im Schnitt sieben Blöcke à zehn Tage pro Jahr zzgl. Sonderlehrgänge. Bei einem Hotelpreis/Nacht von ca. 45 € x 10 x 7 Blöcke liegen wir schon bei 3.150 € pro Jahr. Im kommenden Lehrjahr soll ein weiterer Azubi eingestellt werden. Wenn statt der Hotelzimmer eine Wohnung für die Azubis angemietet wird, muss dieser geldwerte Vorteil mit auf die Lohnabrechnung? Es ist ja keine Wohnung im normalen Sinne. Oder kann die Miete komplett als Betriebsausgabe abgezogen werden und keine weitere Versteuerung über die Lohnabrechnungen der Azubis?
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