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Dänemark,Homeoffice,Lohnsteuerabzug

Sachverhalt: Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland beschäftigt eine Angestellte, die ihren Wohnsitz im Ausland (hier: Dänemark) hat. Die Angestellte führt vom Homeoffice in Dänemark Recherchetätigkeiten im Internet, bspw. Preis- und Artikelrecherche, aus. Zum anderen arbeitet sie online am Warenwirtschaftsprogramm, pflegt dort neue Artikel ein, aktualisiert Daten und übernimmt Controllinglisten usw. Zum Teil wird diese Tätigkeit auch in Excellisten auf ihrem Computer vorgenommen, die sie sodann per E-Mail an den Arbeitgeber nach Deutschland sendet. Frage: Fraglich ist, ob für die Arbeitnehmerin ein Lohnsteuerabzug in Deutschland vorzunehmen oder eine Befreiung von der Lohnsteuer möglich ist. Ergänzung: Die Tätigkeit wird nicht aufgrund der Corona-Pandemie im Ausland ausgeführt.
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