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Umzug,Pauschale

Ein Mandantenehepaar ist im Jahr 2019 berufsbedingt von Indien nach Deutschland gezogen. Der Sohn des Ehepaars blieb erstmal in Indien und sollte nachgeholt werden. Durch die Corona-Pandemie verzögerte sich der Umzug des Sohns. Der Sohn kam erst im Februar 2021 nach Deutschland. Unsere Mandanten sind im Dezember 2020 nach Indien geflogen und kamen dann zusammen mit ihrem Sohn im Februar 2021 wieder zurück. Für die Flüge sind Kosten entstanden, die teilweise bereits im Dezember 2020 bezahlt wurden. Können diese Umzugskosten (Flugkosten) und auch der Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten für eine weitere Person des Haushalts in den Jahren 2020 bzw. 2021 noch angesetzt werden, auch wenn der Sohn erst in einem späteren Veranlagungszeitraum nachgezogen ist?
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