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Geldwerter Vorteil Fahrzeuggestellung,Zuzahlung Arbeitnehmer,Nutzungsentgelt

Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin ist Berufssportlerin in einer Mannschaftssportart und erhält von einem Sponsor einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt, dessen Bruttolistenpreis unter 15.000 € liegt. Nach ihrem Anstellungsvertrag hat sie einen Eigenanteil von monatlich 150 € sowie sämtliche Benzinkosten selbst zu tragen. Die Arbeitnehmerin erbringt eine Vielzahl von Auswärtstätigkeiten mit dem überlassenen Firmenfahrzeug. In der monatlichen Gehaltsabrechnung taucht der Firmenwagen nicht mit einem geldwerten Vorteil auf. Frage: Da der monatliche Eigenanteil 1 % des Bruttolistenpreises übersteigt, ist zutreffend kein geldwerter Vorteil für die Überlassung des Firmenwagens zu versteuern. Aus meiner Sicht bedeutet dies für die Auswärtstätigkeiten der Arbeitnehmerin, dass sie hinsichtlich diesbezüglicher Fahrten wie ein Arbeitnehmer zu behandeln ist, dem kein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird. Das bedeutet im Ergebnis, dass sie für Fahrtkosten anlässlich ihrer Auswärtstätigkeiten die Reisekostenpauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer deklarieren darf. Ist diese Auffassung zutreffend?
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