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Schadenersatzzahlungen,DSGVO

Es geht um folgenden Fall: Arbeitgeber muss aufgrund eines Gerichtsbeschlusses dem vorherigen Arbeitnehmer eine Schadenersatzauszahlung durch einen entstandenen Schaden nach Art. 82 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 i.V.m. Art. 6 DSGVO in mehreren Raten zahlen. Wie sieht es aus steuerlicher Sicht aus, Arbeitslohn ist es in meinen Augen nicht, so dass dieses nicht über die Gehaltsabrechnung steuerlich abgerechnet wird. Wie wird diese Schadenersatzzahlung versteuert? Müssen wir aus der Lohnbuchhaltung etwas tun?
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