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Direktversicherung,Auszahlung Arbeitgeber,Zurechnung

Versicherungsnehmer war die Gesellschaft, die versicherte Person der Mandant als Arbeitnehmer. Die Versicherung leistete eine Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung an die Gesellschaft und die Restzahlung direkt an den Mandanten/Arbeitnehmer. Die Gesellschaft hat die Vorauszahlung nicht an den Mandanten/Mitarbeiter weitergeleitet, sondern vereinnahmt. Sie befindet sich zwischenzeitlich in Insolvenz, es ist keine Zahlung mehr zu erwarten. Die Versicherung hat dem Finanzamt den vollen Betrag gemeldet. Dieses hat entgegen der Erklärung, in der nur der vom Mandanten vereinnahmte Betrag angesetzt war, diesen vollen Betrag der Versteuerung unterzogen. Hätte ein Einspruch Aussicht auf Erfolg? Welche Nachweispflichten sind ggf. zu erwarten?
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