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Verpflegungsmehraufwendungen,Übernachtungspauschale,Berufskraftfahrer

Die Berufskraftfahrer aus Polen reisen am Sonntag auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers (unseres Mandanten) an, schlafen eine Nacht in ihrem Lkw und beginnen ihre Tour erst am Montag morgen. Darf der Arbeitgeber steuerfrei den Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 14 € für den Sonntag als „Anreisetag“ und die Übernachtungspauschale von 8 € zahlen? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
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