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§ 19 EStG,§ 34 EStG

Über einen Zeitraum von mehreren Jahren hat ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein sehr hohes Verrechnungskonto und ein hohes Darlehen (Verbindlichkeiten an die GmbH gesamt ca. 320.000 €) angehäuft. Aktuell ist das Renteneintrittsalter nun erreicht. Für den Geschäftsführer besteht eine Pensionszusage – die GmbH hat lfd. Beiträge in eine Rückdeckungsversicherung (mit Kapitalwahlrecht) einbezahlt. Die Versicherung hat im Jahr 2022 eine Kapitalauszahlung an die GmbH in Höhe von 370.000 € geleistet. Es ist angedacht, dass der Gesellschafter auf die Auszahlung des Versicherungskapitalbetrags sowie auch auf künftige Pensionszahlungen zugunsten der GmbH verzichtet. Der Kapitalbetrag soll das Verrechnungskonto sowie die offenen Darlehen abdecken – der verbleibende Restbetrag von 50.000 € soll noch an den Gesellschafter ausbezahlt werden. Der Gesellschafter ist weiterhin als Geschäftsführer beschäftigt. Meines Erachtens hat der Gesellschafter die Gesamtsumme von 370.000 € privat zu versteuern – in diesem Fall nach der Fünftelregelung, da der Pensionsverzicht gegen eine Abfindung erfolgte. Können Sie meine Überlegungen bestätigen?
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