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Ausbildung,Erstattung

Ein Mandant ist als Maler und Fußbodenleger selbständig. Er beschäftigt einen Arbeitnehmer, der im Jahr 2020/2021 die Meisterschule besucht hat. Hierfür hat der Arbeitnehmer Meister-BAföG bezogen. Das BAföG muss im Jahr 2022 zurückgezahlt werden. Da die Weiterbildung des AN zum Meister im überwiegend betrieblichen Interesse liegt, überlegt der Arbeitgeber, das BAföG zumindest anteilig zu übernehmen. Können diese Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
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