Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Abfindung,Fünftelregelung,§ 3 Nr. 63 EStG

Eine Mandantin bekommt zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung i.H.v. 149.000 €, davon möchte sie den maximal möglichen Betrag lt. Vers., 34.080 €, als Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei in eine Altersvorsorge einzahlen. Das Arbeitsverhältnis endet wohl am 31.12.2021. Die Abfindung möchte sie sich erst im Folgejahr auszahlen lassen, da sie sich da arbeitslos melden wird (derzeitiger Verdienst 5.075 € brutto, Stkl. 1, 0,5 Kinderfreibetrag). Ist dann die steuerfreie Entgeltumwandlung möglich und macht es Sinn, die Auszahlung ins Folgejahr zu verlegen wegen des Progressionsvorbehalts?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen