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15 % AG-Zuschuss,Betriebliche Altersvorsorge,Entgeltumwandlung

Zum Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Altersvorsorge haben wir folgende Frage: Wie ist der Arbeitgeberanteil für Altverträge zu berechnen, bei denen der bisherige Versicherungsbeitrag in Höhe von 100 € unverändert bestehen bleiben soll? Angenommen, der Vertrag lautet über 100 €, beträgt der Arbeitgeberanteil ab 2022 dann 15 € (100 € x 15 %) oder 13,04 € (100 € / 115 % x 15 %)? Wäre bei einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 13,04 € der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss erfüllt, oder muss mindestens ein Betrag in Höhe von 15 € gezahlt werden, um die Gesetzesvorgabe zu erfüllen? Es wäre nett, wenn Sie Ihre Ausführungen durch entsprechende Gesetztexte oder weitere Fundstellen ergänzen könnten. 
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