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Arbeitszimmer,Homeoffice-Pauschale,Unterjähriger Wechsel

Im Veranlagungsjahr 2020 war für einen Arbeitnehmer das Homeoffice der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. Für Januar bis September wurde die Homeoffice-Pauschale mit 600 € angesetzt, da in diesem Zeitraum nur eine Arbeitsecke vorlag. Im Oktober erfolgte der Umzug in das neu erworbene Eigenheim. Dieses hat ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des EStG und die Kosten wurden i.H.v. 2.700 € unbeschränkt vom Finanzamt akzeptiert. Schließt der Ansatz der tatsächlichen Kosten den Abzug der Homeoffice-Pauschale aus, obwohl es sich um komplett verschiedene Objekte und Arbeitssituationen handelt?
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