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Betriebliche Altersversorgung,Direktversicherung

Ein Arbeitnehmer hat drei Direktversicherungen abgeschlossen. Die ersten beiden Direktversicherungen schöpfen die Grenze für Steuerfreiheit im Jahr des Abschlusses komplett aus, da die 8 % der Beitragsbemessungsgrenze erreicht werden. Die dritte Direktversicherung ist damit komplett steuerpflichtig, oder? Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Folgejahr. Muss dies für den dritten Vertrag ständig überprüft werden oder bleibt dieser immer komplett lohnsteuerpflichtig?
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