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Werbungskosten,§ 9 Abs. 1,Abs. 6 EStG,Erststudium,Zeitgleich Erstausbildung

Die 20-jährige Tochter absolviert ab September 2022 eine Ausbildung von einem Jahr zum Rettungssanitäter. Es wird eine staatliche Prüfung absolviert. Gleichzeitig beginnt die Tochter ein Psychologie-Studium. Der Rettungsassistent nimmt ca. 75 % Zeit in Anspruch im Rahmen des Freiwilligendienstes. Vorher wurde noch keine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert. Können die Studiumskosten als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden? Es handelt sich um ein Fernstudium.
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