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Fortbildungskosten,Aufteilungsmaßstab

Mein Mandant plant einen Betriebsausflug mit seinem Personal verbunden mit einer Fortbildung. Die Reise soll nach Berlin gehen, dort wird an einem Tag eine fachbezogene Fortbildung besucht, der zweite Tag ist für touristische Zwecke vorgesehen. Die Kosten für Fortbildung und Flug übernimmt der Mandant, zum Hotel möchte er einen Zuschuss geben. In welcher Höhe kann er diesen Zuschuss zum Hotel steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlen? Die Fortbildungskosten und Flugkosten kann er dann in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen?
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