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Angestellter Masseur,Leistungen gegenüber anderen Arbeitnehmern,Wert des Sachbezugs

Das Unternehmen beschäftigt ca. 50 Mitarbeiter, die überwiegend eine sitzende Tätigkeit am PC bzw. an Laborgeräten ausüben. Zur Verbesserung der Gesundheit soll ein Masseur eingestellt werden, der die Mitarbeiter behandelt. Frage: Liegt für die behandelten Mitarbeiter Sachbezug in Höhe des anteiligen Arbeitslohns des Masseurs vor?
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