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Abfindung,§ 187a SGB VI,§ 3 Nr. 28 EStG

Der Steuerpflichtige (62 Jahre alt/ledig) erhält im Jahr 2022 eine Abfindung in Höhe von insgesamt 60.000 €. Gegebenenfalls sollen für einen Teilbetrag der Gesamtsumme (entweder 20.000 € oder 40.000 €) Rentenpunkte gekauft werden. Der voraussichtliche Jahresverdienst wird im Jahr 2022 bei ca. 60.000 € brutto liegen zuzüglich der Abfindung. Bringt es steuerliche Vorteile, wenn der Arbeitgeber, der die Abfindung zahlt, diese Rentenpunkte direkt entrichtet? Und wenn ja, wie hoch sind diese ca.? Bei der Zahlung von Teilen der Abfindung soll lt. Recherche der Arbeitnehmer einen Zuschlag an Entgeltpunkten erhalten – hätte diese Handhabung Einfluss auf die Besteuerung der Abfindung? Soweit ich informiert bin, ist die Einzahlung von der Rentenversicherung bis zu einem Jahr nach Zahlung der Abfindung möglich – bei geplanten 40.000 € geht ja ein Teil der Aufwendungen als Sonderausgaben „unter“ –; wäre es da nicht zweckmäßig, den Kauf von Rentenpunkten in Höhe von jeweils 20.000 € pro Kalenderjahr zu splitten?
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