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Gütertrennung,Scheidung,Immobilienübertragung

Mann und Frau sind mittlerweile geschieden. Sie hatten die Gütertrennung mit Ehevertrag im Jahr 2014 in eine modifizierte Zugewinngemeinschaft geändert, die jedoch nur bei Tod greift. Bei Scheidung findet kein Zugewinnausgleich statt. Beide besaßen ein unbebautes Grundstück je zur Hälfte. Auf diesem Grundstück hat der Mann ein Gebäude aus seinen eigenen Mitteln errichtet, welches auch durch die Frau im Ehevertrag bestätigt wurde. In dem Ehevertrag wurde folgende Regelung für den Fall der Auseinandersetzung getroffen: Der Differenzbetrag des Werts des bebauten Grundstücks abzüglich des Werts des Grund und Bodens steht dem Mann vorab zu. Aufgrund der Scheidung hat die Frau nun ihren Anteil an ihren Ex-Mann unentgeltlich übertragen. Frage: Zählt das Gebäude aufgrund der festen Verbindung mit dem Grund und Boden ebenfalls mit in die Zuwendung, oder wurde dem Ex-Mann lediglich der Wert des halben Grund und Bodens zugewendet, da er die gesamten Aufwendungen aus eigenen Mitteln trug?
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