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Erbschaftsteuer,Lebensversicherung

Sachverhalt: Bei unserem Mandanten werden im Todesfall ca. 2 Mio. € Erbschaftsteuer anfallen. Unser Mandant möchte nun eine Versicherung auf den Todesfall abschließen, bei welcher das Finanzamt der Berechtigte ist, um diese Erbschaftsteuer zu begleichen. Der Mandant ist selbst Versicherungsmakler und ist der Meinung, dass er solche Erbschaftsteuerversicherungen früher (vor ca. 30 Jahren) an Mandanten verkauft hat. Die Idee daher ist, dass dieser Versicherungsbetrag aus der Erbschaftsteuerversicherung nicht in den Nachlass fällt, da der Berechtigte das Finanzamt ist. Nur falls der Versicherungsauszahlungsbetrag größer ist als die anfallende Erbschaftsteuer, fließt dieser Betrag dann nicht dem Finanzamt, sondern den Erben zu, und wird dann auf Ebene der Erben erbschaftsteuerpflichtig. Der Mandant schreibt hierzu: 1. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Erblasser. 2. Lebensversicherung: i.d.R. Risikoversicherung ohne Kapitalansammlung auf Endalter 100 Jahre, also nur mit Todesfallschutz. 3. Das Außergewöhnliche: Bezugsberechtigt im Todesfall ist das Finanzamt für die anfallende Erbschaftsteuer. 4. Sollte die Versicherungssumme höher sein als die dagegenstehende Steuerschuld der Erben, geht der Überschuss an die Erben. Dieser überschießende Teil ist dann zu versteuern. Frage: Aus unserer Sicht sind die Erben erbschaftsteuerpflichtig. Wenn hier ein Vertrag zu Gunsten des Finanzamts abgeschlossen wird, welcher die Erbschaftsteuer für die Erben übernimmt, wäre dieser Versicherungsbetrag aus unserer Sicht ebenfalls in den Nachlass einzuberechnen. Der Mandant besteht darauf, dass er mit einer solchen Versicherung die Erblast um ca. 600.000 € (Versicherungsbetrag 2.000.000 €, darauf 30 %) senken kann. Wir haben in unserer Steuerkanzlei noch nie von einer solchen Erbschaftsteuerversicherung gehört. Literatur finden wir keine. Besteht eine solche Möglichkeit, durch den Abschluss einer Erbschaftsteuerversicherung zu Gunsten des Finanzamts die Erbschaftsteuer auf diesen Betrag zu vermeiden?
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