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Grenzfälle der Typisierung nach § 181 Abs. 1 BewG,Wohnungsbegriff,§ 181 Abs. 9 BewG,Bewertungsverfahren,§ 182 BewG

Für erbschaftsteuerliche Zwecke ist ein Grundbesitzwert festzustellen. Die Immobilie hat im EG eine gewerbliche Fläche von 43 m² und im ersten, zweiten und dritten OG Zimmer mit Flächen zwischen 10 m² und 20 m², die zu Wohnzwecken vermietet sind. Welcher Grundstücksart ist die Immobilie zuzuordnen, wenn keine Einheit die Mindestfläche von 23 m² nach § 181 Abs. 9 BewG erreicht? Nach welchem Verfahren ist der Grundbesitzwert zu ermitteln?
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