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Ausschlagung,Abfindung

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Eine Frau stirbt und hinterlässt ihrem Neffen folgende Vermögenswerte. Barvermögen 50 T€ 50-%-Anteil an Dreifamilienhaus 500 T€ Eine Eigentumswohnung 350 T€ (Anmerkung: Die anderen 50 % des Dreifamilienhauses gehören schon dem Neffen. In einer Wohnung hiervon wohnt er selbst.) Der Neffe möchte das Erbe gegen Erhalt einer Abfindung ausschlagen. Sein Sohn würde dann als Erbe nachrücken. Als Abfindung soll er das Barvermögen und den 50-%-Anteil an dem Dreifamilienhaus erhalten. Das Ergebnis soll demnach wie folgt sein: Der Neffe erhält im Ergebnis 550 T€ an Vermögen und muss diese der Erbschaftsteuer unterwerfen. Der Sohn des Neffen erhält im Ergebnis 900 T€ abzüglich Abfindung 550 T€ = 350 T€ und muss diese der Erbschaftsteuer unterwerfen. Folgende Fragen stellen sich: 1. Ist eine Abfindung, die u.a. aus Sachwerten (50-%-Anteil Dreifam.-Haus) besteht, steuerrechtlich möglich? 2. Wenn 1. bejaht würde: Gibt es hier etwas zu beachten? 3. Ist die obige Berechnung infolgedessen korrekt? 4. Zusatzfrage: Der Neffe möchte unmittelbar anschließend seinen schon gehaltenen 50%igen Anteil am Dreifam.-Haus auf seine Ehefrau übertragen. → Könnte es hier Probleme in Bezug auf Fragen 1–3 geben? Sollte eventuell abgewartet werden?
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