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Verzicht Nießbrauch,Schenkung,Immobilie

Sachverhalt: Unser Mandant hat im Jahr 2014 von seinen Eltern ein EFH schenkungsweise erhalten, die Eltern haben sich den Nießbrauch vorbehalten. Das EFH ist fremdvermietet. 2021 soll der Sohn selbst dieses Objekt beziehen und vorerst 75 % der ortsüblichen Miete bezahlen. Es ist geplant, dass die Eltern ab 2024 überhaupt keine Miete mehr von ihm verlangen. Das Nießbrauchsrecht bleibt aber bestehen und könnte jederzeit wieder ausgeübt werden. Ergeben sich schenkungsteuerliche Konsequenzen?
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