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Wohnrechtsvorbehalt,nicht ausgeübtes Wohnrecht,Verzicht

Ein Mandant mit mehreren Vermietungsobjekten plant seine Vermögensnachfolge. Um den Wert der Bereicherung zu mindern, möchte er mehrere Wohnungen in verschiedenen Städten an seine beiden Kinder übertragen und sich jeweils Wohnrechte vorbehalten. Diese wird er aber nicht alle in Anspruch nehmen (sondern nur das für das priv. genutzte Einfamilienhaus und eine Ferienwohnung am Bodensee). 1. Mindert der Vorbehalt eines Wohnrechts auch dann die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer, wenn dieses erkennbar nicht ausgeübt werden wird? Handelt es sich um einen Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten? 2. Wird das Wohnrecht nicht ausgeübt, darf der Eigentümer dann die Wohnung fremd vermieten und hat die Einkünfte zu versteuern? Darf er in diesem Fall die Abschreibung des Rechtsvorgängers fortführen?
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