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Grundstücksveräußerung,Darlehensgewährung,endfällig

Mein Mandant möchte seiner Tochter ein Grundstück zuwenden. Freibeträge sind aufgebraucht. Die Idee liegt darin, das Grundstück zum Teil zu schenken (mit Schenkungssteuer), weiterhin soll die Tochter einen Teil zahlen. Dieser „Teilkaufpreis“ wird vom Vater im Rahmen eines Darlehens gewährt, so dass sie den Kaufpreis nicht fremdfinanzieren muss. Da er eigentlich nur den Teil vor dem Zugriff z. B. durch den Ehemann etc. schützen möchte, soll dass Darlehen nur zur Rückzahlung in ganz bestimmten Fällen fällig werden, so dass im besten Fall für die Tochter das Darlehen nie fällig wird. Wie ist dieses Darlehen schenkungssteuerlich zu berücksichtigen?
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