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Familienheim ? Ehegatte,Erbauseinandersetzung,§ 13 Abs. 1 Nr. 4b EStG

Die Erben der Verstorbenen A sind der Ehegatte B und Sohn C zu jeweils 1/2. Der Ehemann nutzt weiter das Familienheim und möchte die Steuerbefreiung hierzu beantragen. Der Sohn bekommt sein Erbe über andere Vermögen der Erbmasse ausbezahlt (gemäß der Erbquote). Kann Ehemann B trotzdem die Steuerbefreiung für das gesamte Familienheim erlangen, oder kann er nur die anteilige (hälftige) Befreiung ansetzen?
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