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Behaltensregelung,§ 13a ErbStG,Umwandlung § 24 UmwStG

Meine Mandantin hat in diesem Jahr Betriebsvermögen geerbt. Es handelt sich um eine klassische Betriebsaufspaltung. Die GmbH ist das Betriebsunternehmen, und das Einzelunternehmen ist das Besitzunternehmen. Nunmehr soll das Einzelunternehmen nach § 24 UmwStG zum Buchwert in eine vorhandene GmbH & Co. KG eingebracht werden. Des Weiteren sollen danach ein Teil des Kommanditkapitals an die Tochter meiner Mandantin unentgeltlich übertragen werden. Handelt es sich bei den zwei Vorgängen um schädliche Verfügungen des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens? Meines Erachtens nicht. Eine schädliche Verfügung wäre es nur, wenn die Anteile an dem Unternehmen veräußert werden. Sehe ich das richtig?
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