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Grundstücksschenkung,Nießbrauchsvorbehalt,§ 516 BGB

Die Mutter schenkt ihrem Kind das bislang an das Kind zu privaten Wohnzwecken vermietete Einfamilienhaus gegen Vorbehalt des Nießbrauchs. Frage: Greift hier der 10%ige Bewertungsabschlag nach § 13d ErbStG? Würde sich die Rechtslage ändern, wenn die Übertragung nicht unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs stünde, weil das Kind das Haus dann zum Besteuerungszeitpunkt selbst nutzt? Welches ist der maßgebliche Betrachtungszeitpunkt bei Immobilienübertragungen? Würde sich die Rechtslage ändern, wenn der Nießbrauch nicht im Grundbuch eingetragen wird, sondern nur rein schuldrechtlich vereinbart wird? Gilt im Schenkungsteuerrecht analog zum Einkommensteuerrecht, dass die dingliche und die schuldrechtliche Vereinbarung identisch behandelt werden?
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