Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

GmbH-Anteile,Unterbeteiligungen,begünstiges Betriebsvermögen

Frau K hat von ihrer verstorbenen Mutter einen Anteil in Höhe von 8 % an der R-B Holding AG mit einem Wert von 8.300.000 € (Substanzwert) geerbt. Diese Holding hält je 100 % an der X GmbH & Co. KG und Y GmbH & Co. KG bzw. je 50 % an zwei weiteren GbR. Die Holding selbst verfügt außer den oben genannten Beteiligungen über kein nennenswertes Vermögen und auch keine eigenen Einkünfte. Der wesentliche Teil des Substanzwerts der Holding stammt aus den Unterbeteiligungen. Daher wurde für die Holding im Zusammenhang mit den Feststellungserklärungen eine Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG eingereicht. Danach ergäbe sich kein schädliches Verwaltungsvermögen bzw. Finanzanlagen usw., so dass grundsätzlich die Verschonung in Frage käme. Fragen: Kommt es bei dieser Konstellation überhaupt auf die Höhe des schädlichen Verwaltungsvermögens, Finanzanlagen, Lohnsummen usw. an, wenn die Beteiligung an der Holding lediglich 8 % beträgt (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist nicht anwendbar), so dass der ganze Erwerb nicht begünstigt ist? ODER Sind zumindest die mittelbar gehaltenen Anteile an den Untergesellschaften (PersonenG) begünstigtes Betriebsvermögen, da hierfür keine Mindestbeteiligung erforderlich ist und dies den Hauptteil des Holdingvermögens ausmacht?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen