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Pflcihtteilsansprüche,Geltendmachung,Erbfallschulden

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Der Ehemann ist zuerst verstorben, die Ehefrau war Alleinerbin, das Ehepaar hatte vier gemeinsame Kinder. Kurz nach dem Ehemann ist auch die Ehefrau verstorben, die Kinder sind die Erben der Ehefrau/Mutter. Die Kinder machen nach dem Tod der Mutter die Pflichtteile im Verhältnis zum Vater geltend, es kommt nicht zur Erfüllung der Pflichtteilsansprüche. Stellen diese geltend gemachten Pflichtteilsansprüche zusätzlich zu Erbfallschulden im ersten Erbfall auch Erblasserschulden im zweiten Erbfall dar, so dass der Wert des Nachlasses geringer wird, oder entfallen die Pflichtteilsansprüche und damit die Verbindlichkeiten der Ehefrau/Mutter durch Konfusion, da die Erben der Ehefrau gleichzeitig Schuldner und Gläubiger der Anspüche sind?
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