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Geldvermächtnis,Nießbrauch,entgeltlicher Verzicht

Die Ehefrau des Steuerpflichtigen D ist verstorben. Aus einem Erbvertrag ergibt sich, dass D Alleinerbe ist. Der Erbe ist allerdings mit einem Geldvermächtnis zu Gunsten des einzigen Sohnes J in Höhe von 50 % des Erbes belastet. Das Erbe besteht aus einem Zweifamilienhaus mit zwei Wohnungen im Wert von jeweils ca. 310 T€. Demnach schuldet D seinem Sohn J einen Geldbetrag von 310 T€. Gemäß Testament hat D den Nießbrauch auf das Vermächtnis. D und J sind jetzt übereingekommen, dass J statt einer Barzahlung eine der beiden Wohnungen (Teilung ist erfolgt) erhält. Außerdem verzichtet D auf den Nießbrauch, der ihm an dem Vermächtnis zusteht. J bezahlt ihm dafür einen Betrag von 120 T€. Für uns stellt sich nun die Frage, ob durch den Verzicht des Nießbrauchs Steuer entsteht. Schließlich fließt J ein Vermögenswert zu (er kann die Wohnung ja gleich nutzen), allerdings bezahlt er dafür auch 120 T€. Wie sehen Sie die erbschaftsteuerlichen bzw. schenkungssteuerlichen Folgen dieses Sachverhalts?
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