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doppelstöckige GmbH,Schenkung GmbH-Anteile,§ 13b ErbStG

S ist zu 100 % Gesellschafter der A GmbH. Diese wiederum hält 100 % der Anteile an der B GmbH. S beabsichtigt nun, seinen Sohn L an der B GmbH zu beteiligen. Er möchte ihm 26 % der Gesellschaftsanteile übertragen. Da die A GmbH zu 100 % Gesellschafter der B GmbH ist, handelt es sich unseres Erachtens um einen Anteilsverkauf der A GmbH an den Sohn L. Unklar ist für uns in diesem Zusammenhang, inwieweit dies auch unentgeltlich, also als Schenkung erfolgen kann. Kann die A GmbH Gesellschaftsanteile der B GmbH an L schenken? Falls dies möglich ist, stellt sich natürlich die Frage, ob die Schenkung der Anteile nach § 13b ErbStG begünstigt ist.
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